Selbstverständlich stellen wir unsere Fachkompetenz auch als GU zur Verfügung
Generalunternehmer treten vornehmlich im Baugewerbe als einziger Vertragspartner des Auftraggebers auf. Generalunternehmer übernehmen beim Bau die komplette Verantwortung für alle Leistungen, gegenüber des Kunden haften sie entsprechend für die korrekte Ausführung sämtlicher Einzelleistungen.
Diese können sie selbst erbringen oder an Subunternehmer weitervergeben.
In der Praxis handelt es sich meist um eine Mischform aus Eigenleistungen der Generalunternehmer und Leistungen durch Subunternehmer.
Wesentliche Merkmale des Generalunternehmers
Der Vorteil für Auftraggeber besteht bei einem Generalunternehmervertrag darin, dass sie sich Koordinierungsaufwand zwischen den einzelnen Gewerken sparen. Um die Beauftragung der einzelnen Handwerksfirmen und anderer beteiligter Betriebe sowie um die Koordination der einzelnen Leistungen kümmert sich der Generalunternehmer.
Dieser schließt mit den Subunternehmen die Verträge ab. In der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Generalunternehmer gelten dagegen ausschließlich die Bestimmungen des Generalunternehmervertrags.
Sollten bei der Auftragserledigung mit Subunternehmen Probleme entstehen, muss der Generalunternehmer diese regeln oder rechtliche Schritte einleiten. Auftraggeber profitieren somit zusätzlich von geringeren Risiken.
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